Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Seminare, Kurse, Visionssuchen und sonstigen Veranstaltungen (im weiteren „Veranstaltungen“), die von Sonja Blank-Weissinger, Solweg 4, 35415 Pohlheim (im weiteren„Veranstalterin“) angeboten und erbracht werden. Für einzelne Veranstaltungen können besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Ausschreibung benannt sind.
II. Anmeldungen
1. Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Diese kann telefonisch, schriftlich oder per Email erfolgen und ist verbindlich, unabhängig von der Form. Mit der Anmeldung erkennen die TeilnehmerInnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Die Anmeldung wird von der der Veranstalterin bestätigt, schriftlich oder per Email.
III. Teilnahmegebühren
1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die TeilnehmerInnen zur Zahlung der in der jeweiligen Ausschreibung genannten Gebühren. Unterkunft, Verpflegung oder etwaige Reisekosten sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Gebühren müssen - sofern nichts anderes vereinbart wurde - bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Veranstalterin eingegangen sein.
Erfolgt eine Anmeldung weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung sind die Gebühren mit der Anmeldung fällig.
IV. Absage von Veranstaltungen/Abweichungen in der Durchführung
1. Die Durchführung einer Veranstaltung kann durch die Veranstalterin abgesagt werden
- wenn die ausgeschriebene MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht ist
- wenn die Kursleiterin ausfällt / erkrankt
- im Falle höherer Gewalt, Naturkatastrophen oder ähnliches
Die Absage kann bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2. Änderungen im Programm und Ablauf sind aufgrund von Wetterverhältnissen (wie Wind, Regen, Schnee,…) oder Unzugänglichkeit des Seminarorts möglich.
V. Rücktritt
1. Ein Rücktritt ist möglich, er muss schriftlich erfolgen, bereits ausgehändigte Unterlagen sind der Rücktrittserklärung beizufügen.
2. Bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro an. Bei einem späteren Rücktritt wird die gesamte Gebühr fällig. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
3. Bei Visionssuchen und Wüstenseminaren fällt bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro an, bis 6 Wochen vorher wird eine bereits geleistete Anzahlung einbehalten. Bei einem späteren Rücktritt wird die gesamte Gebühr fällig. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
4. Bei Absage weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn sind zusätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen.
5. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, steht es im Ermessen der Veranstalterin, die TeilnehmerIn von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Gebühr zu befreien, wenn eine Ersatzperson gestellt wird oder die Veranstalterin TeilnehmerInnen von der Warteliste gewinnen kann.
VI. Haftung
1. Mit der Anmeldung erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer, dass sie/er auf eigene Verantwortung teilnimmt und aus eventuellen Folgen keine Ersatzansprüche gegen die Veranstalterin, andere GruppenleiterInnen oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungshilfen herleiten wird, es sei denn, diese hätten vorsätzlich grobfahrlässig gehandelt. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer befreit die Veranstalterin von Ersatzansprüchen Dritter für Schäden, die diesen durch das eigene Verhalten entstanden sind, einschließlich der dadurch verursachten Prozesskosten.
2. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme kein Ersatz für eine medizinische oder psychiatrische Behandlung ist. Falls sie/er sich in einer solchen befindet, wird sie/er seine Teilnahme mit seinem Arzt u./o. Therapeuten sowie mit der Veranstalterin besprechen.
3. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden aus Unfällen Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, es sei denn, der Schaden wurde von der Veranstalterin vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Klagen gegen die Veranstalterin sind an deren Sitz zu erheben.
VII. Datenspeicherung
Die TeilnehmerInnen willigen in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz.
VIII. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform
IX. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 12.2.2019